Stellen Sie sich vor,

Sie sitzen an Ihrem PC im Büro
und auf den Baustellen läuft alles so richtig gut,
planmäßig, qualifiziert, korrekt und optimal.


Sie haben Kontrolle über alles
und bekommen ständig Rückmeldungen
von den Monteuren auf der Baustelle.

Das ist der normale Zustand,
wenn Sie erstklassige Gesellen
auf Ihren Baustellen haben,
immer genau auf Zeit.

Immer mit deutschem Gesellenbrief.
Wir kommen, wo immer Sie sind!

Heizung, Sanitär, Elektro und Malerei.

Stellen Sie sich vor,

Sie sitzen an Ihrem PC im Büro
und auf den Baustellen läuft alles so richtig gut,
planmäßig, qualifiziert, korrekt und optimal.


Sie haben Kontrolle über alles
und bekommen ständig Rückmeldungen
von den Monteuren auf der Baustelle.

Das ist der normale Zustand,
wenn Sie erstklassige Gesellen
auf Ihren Baustellen haben,
immer genau auf Zeit.

Immer mit deutschem Gesellenbrief.
Wir kommen, wo immer Sie sind!

Heizung, Sanitär, Elektro und Malerei.

Weshalb Sie sich erwiesenermaßen auf die Fachmänner von Bruno Stärk verlassen können

Fachmänner von Bruno Stärk sind ein Mehrwert für Ihr Unternehmen.
Firma Bruno Stärk hat sich seit über 25 Jahren darauf spezialisiert, die besten Fachmänner in ganz Deutschland zu finden, alles qualifizierte Gesellen mit Gesellenbrief in den Branchen Heizung, Sanitär, Kälte/Klima, Elektro und Malerei. Sie können unsere Fachmänner für kleine, mittleren oder für große Baustellen einsetzen.

Aktuell können Sie aus über 800 aktiven Gesellen auswählen.

Sie finden bei Bruno Stärk immer die passenden Fachmänner für Ihre Baustellen: Klicken Sie jetzt auf den Button und wählen Sie unverbindlich. Sie erhalten umgehend Information mit einer passenden Auswahl möglicher Gesellen und ein passendes Preisangebot für Sie.

Weshalb Sie sich erwiesenermaßen auf die Fachmänner von Bruno Stärk verlassen können

Fachmänner von Bruno Stärk sind ein Mehrwert für Ihr Unternehmen.
Firma Bruno Stärk hat sich seit über 25 Jahren darauf spezialisiert, die besten Fachmänner in ganz Deutschland zu finden, alles qualifizierte Gesellen mit Gesellenbrief in den Branchen Heizung, Sanitär, Kälte/Klima, Elektro und Malerei. Sie können unsere Fachmänner für kleine, mittleren oder für große Baustellen einsetzen.

Aktuell können Sie aus über 800 aktiven Gesellen auswählen.

Sie finden bei Bruno Stärk immer die passenden Fachmänner für Ihre Baustellen: Klicken Sie jetzt auf den Button und wählen Sie unverbindlich. Sie erhalten umgehend Information mit einer passenden Auswahl möglicher Gesellen und ein passendes Preisangebot für Sie.

Folgende Fachmänner können Sie jetzt wählen und umgehend einsetzen:

HEIZUNG/SANITÄR
- Anlagenmechaniker für SHK
- Gas-/Wasserinstallateur
- Heizungsmonteur
- Klempner- Spengler- Flaschner

MALEREI
- Bodenleger/ Raumausstatter
- Maler/Lackierer
- Stuckateur

KÄLTE/KLIMA
- Mechatroniker für Kältetechnik/ Kälteanlagenbauer

ELEKTRO
- Elektroinstallateur
- Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik
- Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme
- Energieelektroniker
- Freileitungsmonteur
- Kommunikationselektroniker

Folgende Fachmänner können Sie jetzt wählen und umgehend einsetzen:

HEIZUNG/SANITÄR
- Anlagenmechaniker für SHK
- Gas-/Wasserinstallateur
- Heizungsmonteur
- Klempner- Spengler- Flaschner

MALEREI
- Bodenleger/ Raumausstatter
- Maler/Lackierer
- Stuckateur

KÄLTE/KLIMA
- Mechatroniker für Kältetechnik/ Kälteanlagenbauer

ELEKTRO
- Elektroinstallateur
- Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik
- Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme
- Energieelektroniker
- Freileitungsmonteur
- Kommunikationselektroniker

Sie wählen aus und erhalten sofort passende freie Fachmänner mit Preisangebot schriftlich.

Erstklassige Gesellen

Unsere Gesellen werden vor jeder Zusammenarbeit genauestens und individuell auf ihre hervorragende Arbeitsqualität geprüft. Dabei spielt nicht nur die anerkannte Ausbildung mit dem entsprechenden Gesellenbrief eine große Rolle, sondern nehmen eine mehrjährige Arbeitserfahrung und besonders gute Empfehlungen vorheriger Arbeitgeber ebenfalls einen hohen Stellenwert ein.

Volle Kostenkontrolle

Sie bezahlen nur genau die Arbeitsstunden, die die Gesellen bei Ihnen vor Ort abgeleistet haben. So behalten Sie immer den Überblick über die anfallenden Kosten.

Lückenlos effizientes Arbeiten

Trotzdem Sie die Fachmänner flexibel nach Bedarf buchen und Sie sie nicht dauerhaft anstellen, werden Ihnen die passenden Arbeitskräfte immer absolut lückenlos zur Seite stehen, wenn Sie sie brauchen.

Bruno Stärk - Top Arbeitgeber:

Aus unserer Zusammenarbeit ergeben sich Vorteile für Sie:

Verlässliche Kalkulationen

Mit unseren qualitativen und verlässlichen Fachmännern lassen sich geplante Ziele in einer engeren Zeitmarge kalkulieren.

Günstigere Kalkulationen

Weniger Arbeitszeit der Fachmänner vor Ort und eine direkt qualitative Ausführen ermöglichen Ihnen einen geringeren Kostenaufwand.

Mehr Flexibiltät

Fallen bei Ihnen krankheitsbedingte oder urlaubsbedingte Ausfälle der Gesellen an oder kommt ein erhöhter Arbeitsaufwand auf - Keine Sorge! Je nach Bedarf können Sie Fachmänner flexibel bei uns buchen - ein Anruf genügt!

Weniger Engpässe

Durch eine vollkommene Flexibilität im Einsatz Ihrer Fachmänner können Sie in Ihrem Bauvorhaben täglich voll durchstarten und werden keine Verzögerungen mehr in Kauf nehmen müssen.

Kontinuierliche Betreuung & Beratung

Täglich sind wir für Sie da, um Ihren Anforderungen an Ihre Wunsch-Fachmänner nachgehen zu können und Ihnen die passenden Gesellen umgehend stellen zu können.

Einblicke in das Feedback unserer Kunden

Video: Kunden erzählen von von der Zusammenarbeit mit Bruno Stärk.

Unsere Gesellen arbeiten mit Freude für Sie und voll zufrieden für Bruno Stärk

Nur wenn die Gesellen zufrieden sind mit ihren Arbeitsbedingungen, kommen sie mit Freude zur Arbeit und können volle Qualität bei Ihnen vor Ort auf der Baustelle ableisten - Das haben wir früh erkannt! Genau deswegen kümmern wir uns um alle Belange der Gesellen individuell und sehr aufmerksam, sodass Sie neben den Arbeitsanweisungen keine weiteren Mühen mehr haben.

Zudem ermöglichen wir den Gesellen regelmäßige Weiterbildungen in ihrem individuellen Fachbereichen, sodass Sie sich auf eine zusätzliche Leistungssteigerung bei unseren Fachmännern verlassen können.

Häufig gestellte Fragen - unsere Antworten

Nein. Sie bezahlen nur die geleisteten Arbeitsstunden zu diesem Stundensatz. Die Arbeitszeit beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Mitarbeiter zur Firma oder Baustelle bestellt wird. Fahrtzeiten von Baustelle zu Baustelle gelten ebenfalls als Arbeitszeiten. Enthalten sind alle Nebenkosten, auch Überstundenzuschläge. Nicht enthalten sind die gesetzl. Zuschl.: Nachtarbeit 25%, Sonn/Feiertag 100%. Bei Auslandseinsätzen berechnen wir pauschal € 4/Std mehr auf den vereinbarten Stundensatz. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Verfügbarkeit auch ein anderer Mitarbeiter mit gleicher Qualifikation, zu Ihnen kommen kann. Der Stundensatz ermittelt sich auf Basis von mindestens 35 Stunden. Bei unterschreiten von 35 Stunden ist ein Zuschlag von 50 % auf den Stundensatz fällig. Bei weniger als 15 Stunden ist ein Zuschlag von 100 % auf den Stundensatz fällig.
Bei uns läuft alles ganz einfach und möglichst papierfrei. Sie können Ihren Gesellen online bestellen und erhalten direkt ein Angebot. Sobald dieses Angebot bestätigt ist, wird der Geselle für Ihren Einsatz eingeplant.
Aus gesetzlichen Gründen sind wir verpflichtet sicher zu stellen, dass unsere Mitarbeiter nicht an Betriebe überlassen werden, die dem Bauhauptgewerbe zugehörig sind. Ihr Betrieb/Ihre Betriebsabteilung darf daher nicht dem Bauhauptgewerbe angehören bzw. bei einer der nachfolgend aufgeführten tariflichen Sozialkassen des Baugewerbes als Gesamtbetrieb oder mit einer Betriebsabteilung erfasst sein: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft, Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk, Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes, Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau oder Sozialkasse des Berliner Baugewerbes. Des Weiteren darf Ihr Betrieb/Ihre Betriebsabteilung nicht bei der Bundesagentur für Arbeit in die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe einbezogen worden sein. Zudem dürfen keine Ansprüche auf zusätzliche Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld (z.B. Zuschuss-Wintergeld (ZWG), Mehraufwands-Wintergeld (MWG) oder Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge) bestehen.
Lt. Arbeitszeitgesetz darf ein Arbeitnehmer max. 8 Stunden pro Werktag arbeiten. D.h. pro Woche dürfen max. 6 x 8,0 Stunden = 48,0 Stunden gearbeitet werden. Es dürfen höchstens 10,0 Stunden an einem Werktag gearbeitet werden, wenn diese innerhalb von 24 Wochen (6 Monaten) ausgeglichen werden, so dass im Durchschnitt die Werktägliche Arbeitszeit 8,0 Stunden nicht überschreitet. So ist es möglich, das 6 x 10,0 Stunden pro Woche gearbeitet werden können. Diese müssen jedoch unbedingt innerhalb von 24 Wochen auf einen Schnitt von 8,0 Stunden pro Werktag ausgeglichen werden. Werktage sind Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag. Übersteigt die Werktägliche Arbeitszeit 10,0 Stunden muss eine Ausnahmegenehmigung des Kunden durch die Arbeitsagentur vorliegen. Der Kunde muss eine Ausnahmegenehmigung bei der Arbeitsagentur beantragen. Der Auftraggeber sichert zu, dass er Zeitarbeitnehmer weder offen (offengelegte Arbeitnehmerüberlassung) noch verdeckt (verdeckte Arbeitnehmerüberlassung, z.B. Scheinwerkverträge) weiter überlässt (kein Kettenverleih).
Bei uns läuft alles ganz einfach und möglichst papierfrei. Sie können Ihren Gesellen online bestellen und erhalten direkt ein Angebot. Sobald dieses Angebot bestätigt ist, wird der Geselle für Ihren Einsatz eingeplant.
Nein. Sie bezahlen nur die geleisteten Arbeitsstunden zu diesem Stundensatz. Die Arbeitszeit beginnt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Mitarbeiter zur Firma oder Baustelle bestellt wird. Fahrtzeiten von Baustelle zu Baustelle gelten ebenfalls als Arbeitszeiten. Enthalten sind alle Nebenkosten, auch Überstundenzuschläge. Nicht enthalten sind die gesetzl. Zuschl.: Nachtarbeit 25%, Sonn/Feiertag 100%. Bei Auslandseinsätzen berechnen wir pauschal € 4/Std mehr auf den vereinbarten Stundensatz. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Verfügbarkeit auch ein anderer Mitarbeiter mit gleicher Qualifikation, zu Ihnen kommen kann. Der Stundensatz ermittelt sich auf Basis von mindestens 35 Stunden. Bei unterschreiten von 35 Stunden ist ein Zuschlag von 50 % auf den Stundensatz fällig. Bei weniger als 15 Stunden ist ein Zuschlag von 100 % auf den Stundensatz fällig.
Aus gesetzlichen Gründen sind wir verpflichtet sicher zu stellen, dass unsere Mitarbeiter nicht an Betriebe überlassen werden, die dem Bauhauptgewerbe zugehörig sind. Ihr Betrieb/Ihre Betriebsabteilung darf daher nicht dem Bauhauptgewerbe angehören bzw. bei einer der nachfolgend aufgeführten tariflichen Sozialkassen des Baugewerbes als Gesamtbetrieb oder mit einer Betriebsabteilung erfasst sein: Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft, Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk, Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes, Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau oder Sozialkasse des Berliner Baugewerbes. Des Weiteren darf Ihr Betrieb/Ihre Betriebsabteilung nicht bei der Bundesagentur für Arbeit in die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe einbezogen worden sein. Zudem dürfen keine Ansprüche auf zusätzliche Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld (z.B. Zuschuss-Wintergeld (ZWG), Mehraufwands-Wintergeld (MWG) oder Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge) bestehen.
Lt. Arbeitszeitgesetz darf ein Arbeitnehmer max. 8 Stunden pro Werktag arbeiten. D.h. pro Woche dürfen max. 6 x 8,0 Stunden = 48,0 Stunden gearbeitet werden. Es dürfen höchstens 10,0 Stunden an einem Werktag gearbeitet werden, wenn diese innerhalb von 24 Wochen (6 Monaten) ausgeglichen werden, so dass im Durchschnitt die Werktägliche Arbeitszeit 8,0 Stunden nicht überschreitet. So ist es möglich, das 6 x 10,0 Stunden pro Woche gearbeitet werden können. Diese müssen jedoch unbedingt innerhalb von 24 Wochen auf einen Schnitt von 8,0 Stunden pro Werktag ausgeglichen werden. Werktage sind Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag. Übersteigt die Werktägliche Arbeitszeit 10,0 Stunden muss eine Ausnahmegenehmigung des Kunden durch die Arbeitsagentur vorliegen. Der Kunde muss eine Ausnahmegenehmigung bei der Arbeitsagentur beantragen. Der Auftraggeber sichert zu, dass er Zeitarbeitnehmer weder offen (offengelegte Arbeitnehmerüberlassung) noch verdeckt (verdeckte Arbeitnehmerüberlassung, z.B. Scheinwerkverträge) weiter überlässt (kein Kettenverleih).

Wir beraten Sie gern zu Fachmännern für Ihr aktuelles oder anstehendes Bauprojekt und stellen Ihnen umgehend die passenden Gesellen.

Klicken Sie jetzt auf den Button und geben die Daten Ihrer Anfrage an - Wir melden uns umgehend bei Ihnen mit der passenden Auswahl der Gesellen.

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