Das können Sie von uns erwarten
erstklassige Gesellen
Wir beschäftigen Gesellen und Meister aus den Bereichen Heizung, Sanitär, Kälte/Klima, Elektro und Malerei
volle Kostenkontrolle
Sie bezahlen nur die geleisteten Arbeitsstunden unserer Gesellen bei Ihnen auf der Baustelle.
gute Betreuung
Unsere Experten unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Gesellen für Ihr nächstes Projekt.
Was unsere Kunden sagen Wir arbeiten ständig daran unseren Service und unsere Qualität zu verbessern!
Ihre Vorteile Flexibilität, Effizienz, weniger Kosten …
Unser Stärke ist Qualität Das schätzen unsere Kunden ganz besonders an der Zusammenarbeit mit Bruno Stärk.
Wenn Sie bei Bruno Stärk Fachpersonal-Leasing einen Gesellen anfordern, können Sie sicher sein: Sie bekommen einen motivierten, engagierten und hochqualifizierten Mitarbeiter, der sein Handwerk versteht.
Denn unsere Auswahl ist streng. Gezielte Fortbildungen halten unsere Mitarbeiter fit. Und nur, wer in der Praxis hält, was er verspricht, kommt zum Einsatz.
Der Stundensatz ermittelt sich auf Basis von mindestens 35 Stunden. Bei unterschreiten von 35 Stunden, ist ein Zuschlag von 50 % auf den Stundensatz fällig. Bei weniger als 15 Stunden, ist ein Zuschlag von 100 % auf den Stundensatz fällig.
– Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft
– Lohnausgleichskasse für das Dachdeckerhandwerk
– Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes
– Einzugsstelle Garten- und Landschaftsbau
– Sozialkasse des Berliner Baugewerbes
Des Weiteren darf Ihr Betrieb/Ihre Betriebsabteilung nicht bei der Bundesagentur für Arbeit in die Förderung der ganzjährigen Beschäftigung im Baugewerbe einbezogen worden sein. Zudem dürfen keine Ansprüche auf zusätzliche Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld (z.B. Zuschuss-Wintergeld (ZWG), Mehraufwands-Wintergeld (MWG) oder Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge) bestehen.
Weitere Infos zum Bauhauptgewerbe finden Sie hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/baubetrv_1980/__1.html
Werktage sind Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag.
Übersteigt die Werktägliche Arbeitszeit 10,0 Stunden muss eine Ausnahmegenehmigung des Kunden durch die Arbeitsagentur vorliegen. Der Kunde muss eine Ausnahmegenehmigung bei der Arbeitsagentur beantragen.
Der Auftraggeber sichert zu, dass er Zeitarbeitnehmer weder offen (offengelegte Arbeitnehmerüberlassung) noch verdeckt (verdeckte Arbeitnehmerüberlassung, z.B. Scheinwerkverträge) weiter überlässt (kein Kettenverleih).
